Asbest in Altbauten – Wie bedrohlich ist Asbest und wer übernimmt die Haftung?

Immobilienbesitzer und die es werden wollen, sowie Mieter ängstigen sich vor Asbest. Zwar sind asbesthaltige Produkte bereits seit Anfang der 1990er Jahre verboten, doch insbesondere in Altbauten sind auch heute noch Fasern zu finden. In Verbindung mit Materialien wie Gips, Kunststoff oder Zement kommt der Asbest dort vor. Vorrangig in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde der giftige Asbest in hohem Maße verbaut und ist noch heute als Dacheindeckung, Fassadenverkleidung, in Schutzplatten einiger Elektroinstallationen und in Rohrisolationen von Wasserleitungen zu finden.

Asbest – Was genau ist das eigentlich?

Asbest ist ein Werkstoff aus Silikatmineralien und kommt in der Natur vor. Unter dem Mikroskop ist zu erkennen, dass Asbest aus flexiblen, dünnen Fasern besteht. Die besonderen Eigenschaften von Asbest sind Feuerbeständigkeit und die chemische Korrosionsbeständigkeit. Vor allem, wenn er mit anderen Materialien kombiniert wird, erweist sich Asbest als langlebiger Werkstoff besonders hilfreich. Aus diesem Grund wurde es in einer Vielzahl von Branchen wie der Bauindustrie, der verarbeitenden, der Kosmetik- und Automobilbranche verwendet.

Heutzutage unterscheidet man zwischen schwach und fest gebundenem Asbest. Speziell der schwach gebundene Asbest ist stark gesundheitsgefährdend, weil die gefährlichen Fasern schon bei bloßer Berührung sowie Vibrationen freigesetzt werden und dadurch in die Raumluft befördert werden können. Hat man die Fasern erstmal eingeatmet und in der Lunge, kann der menschliche Organismus sie so gut wie nicht mehr abbauen.

Erst durch Bearbeitung gefährlich

Bewohner von asbesthaltigen Objekten sind nicht unmittelbar durch Asbest gefährdet. Doch, wenn betroffene Baumaterialien unfachmännisch bearbeitet oder entfernt werden, kann vor allem der schwach gebundene Asbest rasch gelöst und dadurch zur Gefahr werden. Daher verlangt der Gesetzgeber bei Sanierungen Unternehmen hinzuziehen, die auf Asbest spezialisiert sind.

Verantwortungsbereich von Immobilienbesitzern

Nicht immer sind Besitzer von asbesthaltigen Gebäuden dazu verpflichtet, eine Entfernung des verbauten Asbests vorzunehmen. Jedenfalls, solange keine Gesundheitsgefährdung besteht. Unterlässt der Immobilieneigentümer eine Sanierung, obwohl eine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen ist, erwarten ihn strafrechtliche Folgen.

Nachweis von Asbest

Durch einen Vorab-Asbesttest kann man Asbest selbst nachweisen. Dazu sendet man Proben von Standardmaterialien an ein Labor. Das Labor prüft die Proben auf Rückstände von Asbest. Ein zuverlässiger Asbest Test mit exakter Asbest- und KMF-Analyse bringt Klarheit.

Eigentümer-Haftung

Grundsätzlich müssen Mieter vor Gefahren und Schäden geschützt werden. Es kann daher verlangt werden, dass Objektbesitzer notwendige Maßnahmen treffen sowie Schäden ersetzen, die durch asbesthaltige Materialien verursacht werden. Sollte der Eigentümer keine Kenntnis davon haben, ob asbesthaltige Baumaterialien in der Immobilie verwendet wurden, sollte er das spätestens vor Beginn einer Sanierung exakt prüfen lassen. Wird in der Folge bei einer Sanierung der Asbest vollkommen entfernt, drohen weder gesundheitliche Schäden noch eine Wertminderung aufgrund des Vorhandenseins von Asbest. Festzuhalten ist, dass bei Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, fast immer verbauter Asbest zu finden ist.

Wurde Asbest in Wohnräumen nachgewiesen, müssen Vermieter sowohl mit rechtlichen Konsequenzen als auch einer Wertminderung des Objektes rechnen.

Asbest-Grenzwerte

Es gibt für Wohnräume keine verbindlichen Grenzwerte hinsichtlich Asbest. Seitens des Bundesgesundheitsministerium gibt es allerdings eine Empfehlung: Nicht toleriert werden sollte demnach eine Belastung von über 400 lungengängigen Asbestfasern je Kubikmeter Luft. Wird eine Asbestbelastung in der eigenen Immobilie angenommen, sollte zwingend das zuständige Bauaufsichtsamt hinzugezogen werden.

Nur eine Messung der Faserkonzentration in der Raumluft kann darauf eine Antwort geben. Die Messung selbst muss an mehreren Tagen durchgeführt werden und ist relativ teuer. Eine kostengünstigere Alternative ist eine Material- und Staubprobe. Spezialisierte Institute können die Materialproben auf Asbestgehalt überprüfen und feststellen, ob es sich um schwach oder fest gebundenen Asbest handelt.

Im Zweifelsfall können Immobilieneigentümer verpflichtet werden, eine etwaige Asbest-Gefahr mittels eines Gutachtens abzuklären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, muss der Eigentümer eine fachgerechte Sanierung der vermieteten Immobilie vornehmen lassen.

Hilfe und Rat

Sowohl die Umweltbehörden der Bundesländer als auch die Kommunen stellen häufig auf ihren Webseiten wichtige Informationen zu Asbest bereit. Gleichermaßen sind Listen mit Experten in der Region zu finden. Und auch die Stiftung Warentest liefert nützliche Tipps. Materialien auf ihren Asbestgehalt hin zu überprüfen, ist in jedem Fall unumgänglich.

 

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