Baufinanzierung – Bonität wird noch mehr geprüft

Im März 2016 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, welches die Kreditnehmer von Baufinanzierungen besser schützen soll. Tatsächlich erschwert es jedoch den Immobilienerwerb für bestimmte Gruppen. Der Grund: Sie fallen durch das Raster der Bonitätsprüfung durch.

Banken sind verpflichtet, das Kreditrisiko noch mehr zu prüfen

Seit dem ersten Quartal 2016 werden Kreditanfragen von Baufinanzierungen vermehrt abgelehnt, obwohl sie einige Monate zuvor noch genehmigt worden wären. Betroffen sind vor allem Immobilienerwerber, die kein hohes Einkommen haben, aber sehr viel Eigenkapital mitbringen. Bis vor kurzem wurde bei einer Eigenkapitalquote von 50 Prozent fast gar nicht mehr auf die Bonität des potenziellen Kreditnehmers geachtet. Denn die Bank hat als Sicherheit die Grundschuld auf die Immobilie.

Der Grund für die Änderung ist die im März 2016 beschlossene neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Ihr Sinn ist es eigentlich, Verbraucher stärker vor einer Überschuldung zu schützen. Aus diesem Grund sind Banken verpflichtet noch gründlicher die Bonität zu prüfen als zuvor. Denn nun müssen Banken auch haften und viele Kreditinstitute sind sich noch nicht sicher, wie sie die neuen Richtlinien am besten umsetzen. Das Ergebnis: Sie verzichten lieber auf das Geschäft als später von einem Kunden belangt werden zu können.

Tipp: Wer möchte, kann seine Bonität prüfen über scorekompass.de und so bereits vor Kreditanfrage erkennen, wie es um die eigene Bonität bestellt ist.

Diese Kundengruppen sind betroffen

Exakte Zahlen liegen noch nicht vor, dennoch ist klar, dass es eine höhere Ablehnungsquote gibt. Außerdem verlängert sich aufgrund der neuen Richtlinie auch die Bearbeitung der Kreditanträge. Probleme haben nun auch private Käufer, die ihr Einkommen in einem anderen EU-Land verdienen und in Deutschland eine Immobilie erwerben möchten. Bislang konnten sie trotzdem ein Darlehen in Deutschland aufnehmen. Aufgrund des Fremdwährungsrisikos haben sich aber viele Banken aus dem Immobiliengeschäft mit EU-Ländern zurückgezogen, die eine andere Währung haben, wie zum Beispiel Polen. Denn in dem neuen Gesetz ist auch geregelt, dass ein Immobilienkäufer Anspruch darauf hat, dass der Kredit in seine Heimatwährung umgewandelt wird, wenn sich der Kurs des Euros zu der Währung des jeweiligen Heimatlandes um mehr als 20 Prozent zu Ungunsten des Kunden verschiebt.

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