Das Festdarlehen auch endfälliges Darlehen oder tilgungsfreies Darlehen genannt ist eine optimale Variante der Baufinanzierung für Kapitalanleger, die ihre Immobilie an Dritte vermieten und nicht selbst bewohnen. Dabei können die Kreditnehmer von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem sie die Zinsen aus der Finanzierung steuerlich absetzen können.
Ein Festdarlehen steht nicht gleich für fest vereinbarte Zinsen! Es können entweder variable Zinsen oder eine Zinsbindung von 1 bis 30 Jahren vereinbart werden. Wählt der Darlehensnehmer variable Zinsen so sind jederzeit Sondertilgungsrechte mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich und bei Darlehen mit einer vereinbarten Zinsbindungsfrist nur bei vorheriger Vereinbarung. Gegen Aufpreis wird auch eine Bereitstellungszinsfreie Zeit von 6 bis Monaten gewährt. Ein Vorfälligkeitsschutz erfolgt zum Teil in Härtefällen und z.T. gegen einen Zinsaufschlag.
Bei einem Immobiliendarlehen besteht die monatliche Annuität (Rate) immer aus einen Tilgungs- und Zinssatz. Bei einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen fließt diese Kreditrate komplett an die Bank. Beim Festdarlehen hingegen fließen lediglich die vereinbarten Zinsen an die Bank und die Tilgungsleistung wird in eine Kapitalanlage wie bsp. Aktien, Aktienfonds, Bausparvertrag, Fondssparplan, Lebensversicherung oder festverzinsliche Wertpapiere investiert. Die Finanzierung der Immobilie erfolgt also über ein Zinszahlungsdarlehen. Die Restschuld bleibt also bis zum Ende der Laufzeit konstant. Erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit erfolgt dann die Zahlung der Tilgung an die kreditgebende Bank. Je nach Höhe des angesparten Kapitals kann dies dann zu Vor- oder Nachteilen führen, was von der Wertentwicklung der Kapitalanlage abhängig ist. Bei einer langfristigen positiven Wertentwicklung der Kapitalanlage könnte es zu einem Vermögensüberschuss kommen von dem der Kapitalanleger zusätzlich profitieren könnte.
Vorteile eines Festdarlehens:
1) Steuerliche Vorteile bei vermieteten Objekten
2) Optimale Finanzierungsform für Kapitalanleger
3) Vermögensüberschuss durch Kapitalanlage
4) Gleichbleibende monatlich Belastung