Hauskauf mit Annuitätendarlehen

Die am meisten beantragte Darlehensform bei Immobilienkäufen ist nach wie vor das Annuitätendarlehen. Gerade aktuell hat diese Form der Finanzierung viele Vorzüge: Niedrige Zinsen, relativ lange Zinsbindungsfristen und damit eine hohe Planungssicherheit, gleichbleibende monatliche Raten und meist flexibel verhandelbare Sondertilgungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Gebühren. Als Sicherheit fungiert dabei die Immobilie selbst, da im Grundbuch eine erstrangige Hypothekenschuld zu Gunsten der Bank eingetragen wird.

Einmal initiiert, läuft die Rückzahlung quasi von selbst, der Darlehensnehmer muss sich erst wieder um das Darlehen kümmern, wenn das Ende der Zinsbindungsfrist bevorsteht und ggf. eine Anschlussfinanzierung auf den Weg gebracht werden muss. Die immer gleich hohen Raten setzen sich dabei aus jeweils dem Zins- und dem Tilgungsanteil zusammen. Der anfängliche Tilgungssatz wird dabei vertraglich vereinbart und kann im günstigsten Falle bei Bedarf angepasst werden. Durch die regelmäßigen Tilgungsraten reduziert sich nach jeder Ratenzahlung der Zinsanteil zu Gunsten des Tilgungsanteiles.

Doch auch angesichts der aktuellen (niedrigen) Zinssituation sollte die Vertragsunterzeichnung nicht überstürzt werden, da – je nach persönlicher Einkommens- und Vermögenssituation – auch ausreichend Eigenkapital mit eingebracht werden sollte. Die Rückzahlungssicherheit sollte an erster Stelle stehen, um nicht das gesamte Projekt und die eigene finanzielle Situation zu gefährden. Hilfe kann der Interessent in der Regel kostenlos bei neutralen Beratern erhalten.

Hypothek oder Grundschuld

Für die Gewährung eines Darlehens für eine Immobilienfinanzierung fordert die Bank entsprechende Sicherheiten. Diese Sicherheiten erfolgen entweder in Form einer Hypothek oder Grundschuld. In den meisten Fällen kommt die Grundschuld zur Anwendung, da diese für beide Parteien einfacher zu handhaben ist.

Hypothek

Die Hypothek richtet sich nach der Höhe der gesicherten Darlehensforderung, d.h., dass die Hypothek immer der Höhe des aktuellen Stands des Kreditkontos entspricht. Nach Tilgung der letzten Kreditrate erfolgt die automatische Löschung der Hypothek. Sollte der Darlehensnehmer ins Soll geraten bzw. zahlungsunfähig sein, muss die Bank die offenen Schulden erst nachweisen. Andernfalls würde die Hypothek hinfällig werden. Die einfache Übertragung einer Hypothek im Falle einer Umschuldung ist nicht ohne weiteres möglich.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht und erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch zugunsten des Gläubigers. Bei mehreren Gläubigern erfolgt die Eintragung ins Grundbuch in Rangfolge und im Falle einer Zwangsvollstreckung werden diese auch in genannter Reihenfolge bedient. Die Grundschuld besteht so lange bis sie im Grundbuch gelöscht wird. Sollte der Darlehensnehmer eine Umschuldung für das bestehende Darlehen vornehmen, kann dies entweder in Form eines Vermerks im Grundbuch oder einer privatschriftlichen Abtretung erfolgen. Die bisherige Bank bleibt als Grundschuldinhaber im Grundbuch bestehen, überträgt jedoch die Rechte an die neue Bank. Die Höhe der Grundschuld richtet sich nach der Höhe des Darlehens.

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