
Die Finanzierung für gewerblich genutzte Immobilien unterscheidet sich in vielen Bereichen prägnant von der privaten Immobilienfinanzierung (z. B. für das eigengenutzte Wohnen). Gewerbliche Objekte können beispielsweise Lager- oder Produktionshallen, Ladenlokale, Bürogebäude oder auch Ateliers und Praxisräume sein. Da für die Finanzierung dieser Immobilien ebenfalls eine Risikobewertung sowie eine Einstufung der Bonität des Antragstellers notwendig sind, unterzieht der Kreditgeber das Umfeld des Antragstellers einer sehr umfangreichen Prüfung. Damit dies vonstatten gehen kann, muss der Interessent die Unternehmenskennzahlen der letzten 3 Jahre (also z. B. die Bilanzen, die GuV-Rechnung und ggf. weitere wichtige Kennzahlen) vorlegen. Neben diesen sogenannten „Hard facts“ gibt es noch – unterschiedliche je nach Kreditinstitut – die „Soft facts“, also weitere Datenerhebungen zur besseren Beurteilung der Geschäftsaussichten.
Hierzu können u.a. das Branchenumfeld, die allgemeine wirtschaftliche Lage und die lokalen Besonderheiten zählen. Oftmals wird auch ein Businessplan verlangt, um die zukünftige Entwicklung des zugrundeliegenden Gewerbebetriebs besser abschätzen zu können. Es gibt allerdings auch einige Ausschlusskriterien, die eine Finanzierung durch ein Kreditinstitut nahezu unmöglich machen – hierzu gehören bestimmte Branchen und auch das Minimum an vorhandenem Eigenkapital. Es gibt für diese Größen keine fix definierten Angaben, jedoch sollte sich jeder Antragsteller im Vorfeld darüber klar sein, dass eine Risikobewertung umso schlechter ausfallen wird, je unsicherer die Ertragsentwicklung sein wird bzw. je weniger Eigenkapital zur Verfügung steht. Eigenkapital kann dabei nicht nur im klassischen Sinne als Liquidität verstanden werden, sondern auch beispielsweise in Form von Betriebsmitteln oder Anlagen vorliegen.
Förderungen und Kreditkonditionen prüfen
Wie bei privaten Immobilienfinanzierungen auch, besteht auch bei Gewerbefinanzierungen grundsätzlich die Möglichkeit des Einbezugs von Förderungen (z. B. Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW oder sogenannten ERP-Gründerdarlehen). Diese werden meist über das durchleitende Kreditinstitut beantragt – für den Erhalt müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Förderung auch wirklich genehmigt wird. In jedem Fall kann der Berater bei der Bank oder (besser) ein neutraler Finanzierungsberater helfen, das Optimum aus Finanzierung und Fördermöglichkeiten herauszuholen, da er über eine breite Marktbasis hinweg Angebote vergleichen und die Anfrage entsprechend optimieren kann. Grundsätzlich sollte die Geschäftslage jedoch vielversprechend sein, denn sonst wird es schwierig, einen Finanzierungspartner zu finden. Die Prüfungen sollten nicht nur als Hindernis verstanden werden – sie dienen letztendlich auch der Sicherheit des Finanzierungsinteressenten, denn können die meist langfristig aufgenommenen, finanziellen Belastungen irgendwann nicht mehr bedient werden, drohen ernste Liquiditätsprobleme. Weitere Informationen rund um die gewerbliche Immobilienfinanzierung finden Interessenten auf www.gewerbliche-finanzierung.com – dem Fachportal für Unternehmer und Investoren.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar